Immer wieder tritt beim Fahrzeug-Verkauf die Frage auf, wie man einen Verkauf am sichersten abwickelt.
Die häufigsten Fragen:
- Was passiert mit der Versicherung?
- Wer haftet im Schadenfall bei einem zugelassenen und versicherten Fahrzeug?
- Hafte ich, bzw. meine Versicherung, im Schadenfall, wenn der Käufer mit meiner Versicherung fährt?
- Was passiert, wenn der Käufer nicht ummeldet und selber versichert?
Eine einfache und sichere Lösung:
Das Fahrzeug vor dem Verkauf abmelden! Der Käufer kann für den Tag der Übergabe oder auch später noch ein Kurzzeitkennzeichen anmelden und das Fahrzeug überführen. Der Vorteil für den Verkäufer ist die unmittelbare Regelung des Versicherungsschutzes durch den Käufer.
Hinweis:
Selbst bei personifizierten Fahrerkreis besteht meist auch Versicherungsschutz, wenn Kaufinteressenten eine Probefahrt machen. Im Falle eines Unfalles geht dies zu Lasten des Versicherungsvertrages des Verkäufers.