Die Ruheversicherung bietet Versicherungsschutz in der Zeit, in der das Motorrad nicht zugelassen ist. Ruheversicherung besteht meist nach Abmeldung/Stillegung, wenn der Versicherungsvertrag vorher bereits aktiv bestanden hat.
Manche Versicherer gewähren Ruheversicherung erst nach einer aktiven Mindestlaufzeit. Bei Saison-Zulassung besteht auch ausserhalb der Saison die Ruheversicherung.
Der Umfang der Ruheversicherung richtet sich nach dem Umfang der Teil- oder Vollkaskodeckung des aktiven Vertrages.
Bei einem Wechsel der Versicherung ist darauf zu achten, daß gerade bei Saison-Zulassungen auch die Ruheversicherung bis zum Saison-Beginn gewährt wird, falls der Wechsel-/Ablauftermin vor den Saison-Beginn fällt (z.B.: Kündigungstermin 1. Januar, Saison-Beginn 1. April).