Welche Leistungen erhalte ich für mein Geld?
Unsere Leistungsbeschreibung für die Motorrad-Versicherung zeigt Dir, was richtig guter Versicherungsschutz beinhalten kann. Wer dann der Meinung ist, dass die gewünschte Selbstbeteiligung (in Voll- oder Teilkasko) das einzig relevante Unterscheidungsmerkmal beim Leistungsumfang darstellt, hat weit gefehlt.
Der Beitragsvergleich in der Motorradversicherung ergibt nicht wirklich einen Sinn, wenn man nicht bereit ist, auch die Leistungen zu vergleichen.
Billige Ergebnisse erhält man heute über jede Vergleichsplattform. Schon die Fragestellung ist so ausgerichtet, dass man immer auf ein billiges Ergebnis (Beitrag) hinarbeitet.
Leistungen unserer Motorrad-Versicherung
Sobald wir Dir unsere Preisinformation/Beitragsinformation übermittelt haben, erhältst Du in unserer E-Mail auch Hinweise zum vorgeschlagenen Versicherungsumfang. Dieser richtet sich nach den jeweiligen Angaben aus Deiner Versicherungsanfrage und wurde sorgfältig ausgewählt.
Folgende Leistungen können enthalten sein:
✅ Vollkasko- und/oder Teilkasko-Versicherung.
✅ Navigationsgeräte sind beitragsfrei mitversichert.
✅ Ausland-Schaden-Schutz ist beitragsfrei mitversichert.
✅ Schutzbekleidung vom Fahrer und Sozia/Sozius ist inklusive.
✅ Helme und Gegensprechanlagen.
✅ Gepäckschutz ist beitragsfrei enthalten.
✅ Transportschutz (z.B. auf Anhänger) ist beitragsfrei enthalten.
✅ Es besteht keine Werkstattbindung.
✅ 24 Monate Neupreis- bzw. Kaufpreisentschädigung.
✅ Unfälle mit Tieren aller Art.
✅ Schäden durch Tierbiss.
✅ GAP-Deckung für kreditfinanzierte Fahrzeuge, beitragsfrei.
✅ Eigenschaden-Deckung inklusive.
✅ Saison-Zulassung - Ruheversicherung.
Zusätzlich können folgende Leistung eingeschlossen werden:
✅ Schutzbrief
✅ Rabatt-Schutz
Im Rahmen der Teilkasko-Versicherung sind folgende Schadenereignisse enthalten:
- Brand und Explosion
- Entwendung
- Gepäckschutz
- Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung
- Schnee-/Eislawinen, Dachlawinen oder Schneedruck
- Erdrutsch, Muren-/Murengang oder Steinschlag
- Erdfall, Erdsenkung
- Erdbeben
- Zusammenstoß mit Tieren
- Kurzschlußschäden an der Verkabelung
- Austausch von Fahrzeugschlössern
- Tierbissschäden und Folgeschäden
- Glasbruchschäden
- Transportschäden
Im Rahmen der Vollkasko-Versicherung sind folgende Schadenereignisse enthalten:
- Alle Ereignisse der Teilkasko-Versicherung
- Unfall
- Mut- oder böswillige Handlungen
- Transport auf einem Schiff (Havarie grosse)
- Schäden an eigenen Fahrzeugen (Eigenschaden-Deckung)
- Schäden nach Unfall durch Hacker- oder Cyberangriff
Viele Versicherungsverträge enthalten – oft ohne Wissen des Versicherten – eine Werkstattbindung
Stellen Dir einmal vor, Du sollst Dein Motorrad in eine Werkstatt, die Du nicht kennst oder die Du nicht beauftragen würden (weil Du sie kennst), reparieren lassen.
Nein, Danke! Wir bieten keine Werkstattbindung an.
Wenn Du in Deiner Police Begriffe wie "Kasko-Plus", "Bonus-Kasko", "Service-Kasko" usw. vorfindest, solltest Du sehr genau das Kleingedruckte lesen.
Die Neupreis-Entschädigung ist Bestandteil der Vollkasko-Versicherung. Im Falle eines Totalschadens im Rahmen der Vollkasko-Versicherung wird bei unmittelbar vom Händler erworbenen Neu-Fahrzeugen in den ersten 24 Monaten nach Erstzulassung der Betrag für ein Neu-Fahrzeug erstattet. Dies gilt auch bei Brand oder Diebstahl. Das Fahrzeug muss sich bei Eintritt des Schadenereignisses im Eigentum dessen befinden, der es als Neufahrzeug vom Kfz-Händler oder -Hersteller erworben hat.
(Gilt nicht bei Leasing)
Die Kaufpreis-Entschädigung ist Bestandteil der Vollkasko-Versicherung. Im Falle eines Totalschadens im Rahmen der Vollkasko-Versicherung wird bei Gebraucht-Fahrzeugen in den ersten 24 Monaten nach dem Kauf der Kaufpreis erstattet. Dies gilt auch bei Brand oder Diebstahl.
(Gilt nicht bei Leasing)
Der Ausland-Schadenschutz (kurz ASS) ist für den Fall gedacht, dass man im Ausland einen unverschuldeten Unfall erleidet.
In diesem Fall müßte man sich normalerweise mit dem ausländischen Versicherer auseinandersetzen. Mit dem Ausland-Schadenschutz übernimmt das die eigene Versicherung so, als wäre der Gegner auch bei uns versichert.
Für Biker, die auch mal im Ausland unterwegs sind, ein absolutes Muß.
Der Schutz der Motorrad-Bekleidung ist Bestandteil der Voll- und/oder Teilkasko-Versicherung. Bekleidung ist bis 2.000,- Euro - natürlich markenunabhängig - mitversichert, die Bekleidungsliste und der versicherte Personenkreis wurden erweitert.
Der neue Motorrad-Bekleidungsschutz umfaßt jetzt folgende Bekleidungsstücke:
- Motorrad-Hose
- Motorrad-Jacke
- Motorrad-Anzug/Regenkombi
- Rückenprotektor
- Protektorenjacke
- Motorradstiefel
- Motorradhandschuhe
Versichert ist die Motorrad-Bekleidung (Schutzbekleidung) des Versicherungsnehmers (Fahrer) und dessen Sozius/Sozia, sofern es sich hierbei um den Ehe-/Lebenspartner handelt. Für den Motorrad-Bekleidungs-Schutz gilt eine gesonderte Selbstbeteiligung von 150 Euro, unabhängig von der Selbstbeteiligung der Voll- oder Teilkasko-Versicherung.
Wer sich jetzt wundert, dass hier der Helm nicht aufgeführt ist, muss wissen, dass Helme (inkl. Gegensprechanlagen) bei uns über die Voll- und Teilkasko- Versicherung gegen Beschädigung oder Diebstahl versichert sind.
Helme (inkl. Gegensprechanlagen) sind bei uns über die Voll- und Teilkasko-Versicherung gegen Beschädigung oder Diebstahl versichert.
Der Gepäckschutz ist Bestandteil der Teilkasko-Versicherung und beitragsfrei enthalten. Der Gepäckschutz gilt für Diebstahl von Reisegepäck, welches am Fahrzeug unter Verschluß (z.B. im Seitenkoffer, Topcase) verstaut ist.
Gepäck ist bis 1.000,- Euro versichert. Mediageräte (Geräte der Informations-, Unterhaltungs- und Kommunikationstechnologie, Foto- Film-, Videogeräte sowie dem Zubehör der vorgenannten Geräte) sind bis 500,- Euro versichert. Die Höchstentschädigung beträgt 1.000,- Euro.
Transportschutz für Dein Motorrad
Der Transportschutz ist ein wichtiger Bestandteil der Teilkasko-Versicherung. Immer mehr Motorradfahrer fahren ihr Urlaubsziel mit PKW und Motorradanhänger an um dann vor Ort wundervolle Touren zu geniessen. Das schont das Motorrad und den Verschleiss. Mit dem Transportschutz ist das Motorrad während des Transportes versichert.
Transportschutz - Was ist versichert?
Versicherungsschutz besteht bei Beschädigung nach Unfall des Transportfahrzeugs, gegen mut- oder böswillige Beschädigung, bei Verlust des Motorrades vom Transportfahrzeug. Die gesonderte Selbstbeteiligung beträgt 500 Euro, sofern keine höhere Selbstbeteiligung vereinbart ist. Be- und Entladeschäden sind nicht versichert, da sie unter die Vollkasko-Versicherung fallen.
Unfälle mit Tieren sind im Rahmen der Teilkasko-Versicherung versichert.
Versichert sind alle Schäden, die unmittelbar durch Tierbiss verursacht werden. Folgeschäden hieraus (z.B. durch Überhitzung des Motors in Folge Beschädigung des Kühlsystems) sind bis zu einer Schadenhöhe von EUR 5.000,- mitversichert.
Die Eigenschaden-Versicherung deckt kollisionsbedingte Sach-Schäden, die Du mit Deinem versicherten Motorrad an einem anderen, auf Dich zugelassenen Fahrzeug, verursachst.
Die Schadenregulierung des Eigenschadens erfolgt so, als ob das beschädigte Fahrzeug bei uns vollkaskoversichert wäre. Es gilt die Selbstbeteiligung Deiner Motorrad-Versicherung, mind. jedoch 500 Euro. Die Höchstentschädigung beträgt 100.000 Euro je Versicherungsjahr.
Die Eigenschaden-Versicherung ist Bestandteil der Vollkasko-Versicherung Deines Motorrades.
Die GAP-Deckung (GAP ist das englische Wort für Lücke) für kreditfinanzierte und geleaste Fahrzeuge ist Bestandteil der Vollkasko-Versicherung.
Wann greift die GAP-Deckung?
Die GAP-Deckung greift nach einem Totalschaden sowie im Fall einer Totalentwendung.
Was leistet die GAP-Deckung?
Die GAP-Deckung leistet bei vorzeitiger schadenbedingter Aufhebung eines Kredit- oder Leasingvertrages. Bei Kreditverträgen jedoch nur, wenn der Kredit ausschliesslich der Finanzierung des versicherten Fahrzeuges diente.
Ersetzt wird der Differenzbetrag, der zwischen dem Ablösewert am Tag des Schadeneintritts und dem Wiederbeschaffungswert besteht. Die Höchstleistung ist auf 30% des Wiederbeschaffungswertes begrenzt.
Haftpflicht-Versicherung:
- Versicherungssumme: 100 Mio. Euro, max. 15 Mio. Euro pro Personenschaden.
- Regulierung berechtigter und Abwehr unberechtigter Ansprüche.
- Ausland-Schaden-Schutz.
- Kfz-Umweltschadendeckung.
- Rabatt-Schutz (optional).
Teilkasko-Versicherung:
- Beschädigung, Zerstörung, Verlust oder Totalschaden in Folge von versicherten Ereignissen.
- Mobile Navigationsgeräte.
- Motorradbekleidung bei Zusammenstoss mit Tieren.
- Schutzhelme inkl. Gegensprechanlagen.
- Gepäckschutz bei Entwendung.
- Kurzschlussschäden an der Verkabelung. Folgeschäden bis 3.000 Euro.
- Austausch der Fahrzeugschlösser und -schlüssel.
- Tierbissschäden. Folgeschäden bis 5.000 Euro.
- Transportschäden (z.B. auf Anhänger).
Vollkasko-Versicherung:
- Beinhaltet die Teilkasko-Versicherung.
- Schäden durch Unfall, bei Eigen- und Fremdverschulden.
- 24 Monate Neupreis- oder Kaufpreisentschädigung.
- Mobile Navigationsgeräte.
- Motorradbekleidung nach einem Unfall.
- Schutzhelme und Gegensprechanlagen.
- GAP-Deckung bei Leasing oder Kreditfinanzierung.
- Entsorgunskosten nach Totalschaden oder Zerstörung.
- Fahrzeugtransport nach Totalschaden oder Zerstörung.
- Überführungskosten für ein Neufahrzeug nach Totalverlust.
- Schäden an eigenen Fahrzeugen (Eigenschaden-Deckung).
- Unfallschäden durch Hacker- und Cyberangriff.
- Rabatt-Schutz (optional).
Bei Saison-Zulassung wird der Jahresbeitrag anteilig, nach der Anzahl der Saison-Monate, berechnet.
Ausserhalb der Saison besteht eine kostenlose Ruheversicherung. Diese umfasst Haftpflicht-Versicherung und Teilkasko-Versicherung, sofern eine Kasko-Deckung im Vertrag vereinbart wurde.
Für neue und gebrauchte Fahrzeuge, die erstmalig zugelassen werden, besteht auch dann eine kostenlose Ruheversicherung, wenn die Zulassung vor Saison-Beginn erfolgt.
Werden bei einer Reparatur alte Teile gegen neue Teile austauscht, erfolgt kein Abzug "Neu für Alt".
Schäden durch grob fahrlässige Handlungen im Straßenverkehr sind mitversichert - z.B.: Unfall durch unabsichtliches Überfahren einer roten Ampel.
Geltungsbereich - In welchen Ländern bin ich versichert?
Der Geltungsbereich der Motorrad-Versicherung kann für die einzelnen Deckungs-Bereiche (Haftpflicht, Voll- und Teil-Kasko, Schutzbriefe usw.) unterschiedlich sein.
In der Haftpflicht-Versicherung besteht Versicherungsschutz in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören. Der Versicherungsschutz richtet sich nach dem im Besuchsland gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsumfang, mindestens jedoch nach dem Umfang des Versicherungsvertrags.
Darüber hinaus besteht in der Haftpflicht-Versicherung auch in nichteuropäischen Ländern Versicherungsschutz, soweit diese Länder in der jeweils gültigen internationalen Versicherungskarte (Grüne Versicherungskarte) genannt und nicht durchgestrichen sind. Zum Beispiel Marokko, Tunesien, Türkei usw.
In der Voll- und Teilkasko-Versicherung und in der Schutzbief-Versicherung besteht Versicherungsschutz in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören.
Für den Ausland-Schaden-Schutz besteht Versicherungsschutz in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören, allerdings nicht für Deutschland.
Hilfe für unterwegs als Service oder Kostenerstattung. Sorgt für schnelle Hilfe bei Panne, Unfall oder Diebstahl sowie bei Erkrankung, Verletzung und bei besonderen Notfällen.
Optional bedeutet, dass der Einschluss gegen Zusatzbeitrag erfolgen kann. Wir bieten diese Leistung nicht kostenlos an, da der zu kalkulierende Inklusiv-Beitrag andernfalls eingepreist werden müsste und somit auch für anderweitig durch einen Schutzbrief versicherte Fahrzeuge anfallen würde.
Der Rabatt-Schutz kann für die Haftpflicht- und (sofern abgeschlossen) Vollkasko-Versicherung vereinbart werden, sofern der Vertrag mindestens in der Schadenfreiheitsklasse 1/2 eingestuft ist.
Wurde Rabatt-Schutz vereinbart, bleibt die Motorrad-Versicherung im Jahr nach dem Schaden in der bisherigen Schadenfreiheitsklasse. Es erfolgt keine Rückstufung.
Diese Regelung ist auf ein Schadenereignis (je Haftpflich- und Vollkasko-Schaden) im Kalenderjahr begrenzt.
Bei mehr als einem rückstufungsrelevanten Schaden im Kalenderjahr wird die tatsächliche Schadenanzahl für die vorzunehmende Rückstufung zugrunde gelegt.
War der Fahrer im Schadenfall unter 23 Jahre, entfällt für diesen Schaden der Rabatt-Schutz.
Bei einem Versichererwechsel wird dem Nachversicherer der "echte" Schadenverlauf bestätigt.
Unsere Ausführungen ersetzen nicht die Versicherungsbedingungen (AKB). Sie dienen lediglich der Erklärung und Erläuterung.
(Stand: 01.10.2020 / AKB KRAD 07.2018)