Widerruf und Widerspruch

Rechte und Pflichten

Es gibt zwei Möglichkeiten, sich von einer Versicherung auch dann noch zu trennen, wenn man bereits sein Fahrzeug zugelassen hat oder zum neuen Versicherungsjahr einen Versicherungswechsel vornehmen wollte:

Der Widerruf und Widerspruch.

Widerrufsrecht des Versicherungsantrages
Jeden Versicherungsantrag kann man generell innerhalb einer Frist von 14 Tage nach Unterschrift widerrufen. Aber Achtung: Sobald die erste Prämie gezahlt wurde, erlischt das Widerrufsrecht. Deshalb versuchen manche Versicherungsvermittler, den ersten Beitrag gleich in bar oder per Verrechnungsscheck mitnehmen.

Widerspruchsrecht nach Erhalt des Versicherungsscheines
Nachdem man seine Versicherungspolice erhalten hat, kann man dem eigentlich bereits gültigen Vertrag widersprechen. Maßgeblich ist das Erstellungsdatum, welches fest in die Police eingedruckt wurde (zuzüglich normalerweise 1 bis 2 Tage für den Postversand). Wir empfehlen, in jedem Fall auch den Briefumschlag aufzuheben. Denn manchmal vergehen so einige Tage, bis Ihnen die ausgedruckte Police tatsächlich vorliegt. In dem Fall ist das Datum des Poststempels von entscheidender Bedeutung.

Wichtig – Bitte unbedingt beachten
Macht man von einer dieser Möglichkeiten Gebrauch, sollte man die Vorgehensweise mit seinem neuen Kfz-Versicherer besprochen und abgestimmt haben. Denn mit einem Widerruf oder Widerspruch muß auch die Versicherungsbestätigung (eVB) bei der Zulassungsstelle ausgetauscht werden. Ebenso erlischt damit der Versicherungsschutz.