Neupreis-Entschädigung
Ganze 24 Monate Neupreis-Entschädigung inklusive.
Die Neupreis-Entschädigung ist Bestandteil der Vollkasko-Versicherung. Im Falle eines Totalschadens im Rahmen der Vollkasko-Versicherung wird bei unmittelbar vom Händler erworbenen Neu-Fahrzeugen in den ersten 24 Monaten nach Erstzulassung der Betrag für ein Neu-Fahrzeug erstattet. Dies gilt auch bei Brand oder Diebstahl. Das Fahrzeug muss sich bei Eintritt des Schadenereignisses im Eigentum dessen befinden, der es als Neufahrzeug vom Kfz-Händler oder -Hersteller erworben hat.
Bei gebrauchten Motorrädern gilt die Kaufpreis-Entschädigung.
(Gilt nicht bei Leasing)
Unsere Top-Leistungen
- Vollkasko- und/oder Teilkasko-Versicherung.
 - Navigationsgeräte sind beitragsfrei mitversichert.
 - Ausland-Schaden-Schutz ist beitragsfrei mitversichert.
 - Schutzbriefe sind optional enthalten.
 - Bekleidung vom Fahrer und Sozia/Sozius ist inklusive.
 - Helme und Gegensprechanlagen.
 - Gepäckschutz ist beitragsfrei enthalten.
 - Transportschutz (z.B. auf Anhänger) ist beitragsfrei enthalten.
 - Es besteht keine Werkstattbindung.
 - 24 Monate Neupreis- bzw. Kaufpreisentschädigung.
 - Unfälle mit Tieren aller Art.
 - GAP-Deckung für kreditfinanzierte Fahrzeuge, beitragsfrei.
 - Eigenschaden-Versicherung inklusive.
 
Unsere Beitragsberechnung
- Individuelle und personenbezogene Beitragsberechnung
 - Keine Pauschal-Beiträge
 - Saison-Beiträge werden ohne Zuschlag berechnet
 - Bis zu 20% Beitragssatz
 - Günstige Einstufungsregeln für Anfänger, Erweiterungen, 2.-Fahrzeuge
 - Gewinnbeteiligung, wenn eine Club-Vereinbarung besteht.