17. Oktober 2020
| Keine Kommentare
Neupreis-Entschädigung
Ganze 24 Monate Neupreis-Entschädigung inklusive.
Die Neupreis-Entschädigung ist Bestandteil der Vollkasko-Versicherung. Im Falle eines Totalschadens im Rahmen der Vollkasko-Versicherung wird bei unmittelbar vom Händler erworbenen Neu-Fahrzeugen in den ersten 24 Monaten nach Erstzulassung der Betrag für ein Neu-Fahrzeug erstattet. Dies gilt auch bei Brand oder Diebstahl. Das Fahrzeug muss sich bei Eintritt des Schadenereignisses im Eigentum dessen befinden, der es als Neufahrzeug vom Kfz-Händler oder -Hersteller erworben hat.
Bei gebrauchten Motorrädern gilt die Kaufpreis-Entschädigung.
(Gilt nicht bei Leasing)
Unsere Top-Leistungen
- Vollkasko- und/oder Teilkasko-Versicherung.
- Navigationsgeräte sind beitragsfrei mitversichert.
- Ausland-Schaden-Schutz ist beitragsfrei mitversichert.
- Schutzbriefe sind optional enthalten.
- Bekleidung vom Fahrer und Sozia/Sozius ist inklusive.
- Helme und Gegensprechanlagen.
- Gepäckschutz ist beitragsfrei enthalten.
- Transportschutz (z.B. auf Anhänger) ist beitragsfrei enthalten.
- Es besteht keine Werkstattbindung.
- 24 Monate Neupreis- bzw. Kaufpreisentschädigung.
- Unfälle mit Tieren aller Art.
- GAP-Deckung für kreditfinanzierte Fahrzeuge, beitragsfrei.
- Eigenschaden-Versicherung inklusive.
Unsere Beitragsberechnung
- Individuelle und personenbezogene Beitragsberechnung
- Keine Pauschal-Beiträge
- Saison-Beiträge werden ohne Zuschlag berechnet
- Bis zu 20% Beitragssatz
- Günstige Einstufungsregeln für Anfänger, Erweiterungen, 2.-Fahrzeuge
- Gewinnbeteiligung, wenn eine Club-Vereinbarung besteht.